Informationen bei Krankheit für Touristen und Leistungserbringer
Im Ausland gesetzlich Krankenversicherte haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf ärztliche Versorgung. Sie können hier - soweit erforderlich - Sachleistungen (z. B. ärztliche Behandlung, Krankenhausbehandlung) nach deutschem Recht in Anspruch nehmen.
Welche Leistungen der Krankenversicherung für Urlauber aus einem EU/EWR-Staat oder der Schweiz in Frage kommen, finden Sie in den Merkblättern der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA). Die DVKA ist eine Gemeinschaftseinrichtung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung und internationales Bindeglied zwischen den Sozialversicherungssystemen im Rahmen der EG- und Abkommensregelungen mit über 40 Staaten.
Schnellübersichten für Leistungserbringer zur vertragsärztlichen Versorgung von Personen, die im Ausland versichert sind finden Sie auf der Internetseite der DVKA unter www.dvka.de.

