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Neue Versorgungsformen

Mit der Gesundheitsreform 2000 und dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) aus dem Jahre 2004 hat der Gesetzgeber die rechtlichen Grundlagen für die Integrierte Versorgung und der hausarztzentrierten Versorgung geschaffen.

Die Integrierte Versorgung steht für eine fachübergreifende Kooperation von z.B. niedergelassenen Ärzten und stationären Einrichtungen. Ärzte und Krankenhäuser rücken zusammen und bieten gemeinsam eine Patientenversorgung "aus einer Hand" an. Die enge Kommunikation zwischen den einzelnen Versorgungssektoren und verbesserte Behandlungsabläufe ermöglichen eine optimierte Patientenversorgung.

Die BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft in Nordrhein-Westfalen mit ihren 111 Mitgliedskassen hat sich zum Ziel gesetzt, die Integrierte Versorgung in NRW flächendeckend für BKK-Versicherte anzubieten.

Für die Schwangerschaft und verschiedene Erkrankungen werden bereits in vielen Regionen Modelle der integrierten Versorgung umgesetzt.

Auf den folgenden Seiten finden Sie alle Informationen zu den bisher abgeschlossenen Vereinbarungen der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW.

Möchten Sie mehr über die neuen Versorgungsformen erfahren? Ihre Betriebskrankenkasse steht ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.

Zur Koordination der jeweiligen Verträge der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft wurde ein Netzwerkmanagement eingerichtet. Hier können die Vertragspartner der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft alle relevanten Informationen abrufen.

Projekte der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW